Gesetzliche Grundlagen
Für die Betreuung von betreuungsbedürftigen Personen in privaten Haushalten gilt das Hausbetreuungsgesetz, das vorsieht, dass eine Betreuung im Rahmen einer selbstständigen oder unselbstständigen Erwerbstätigkeit erfolgen kann. Damit ist die rechtliche Absicherung der Betreuerinnen/der Betreuer und der von ihnen betreuten Personen sowie eine praxisnahe Durchführung der "24-Stunden-Betreuung" gewährleistet.
Betreuung im Sinne des Hausbetreuungsgesetzes umfasst Tätigkeiten für die zu betreuende Person, die in der Hilfestellung bei der Haushaltsführung und bei der Lebensführung bestehen, und sonstige notwendige Anwesenheiten. (Quelle: www.help.gv.at)
Kranken- und Pflegegsetz: http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10011026
Hausbetreuungsgesetz: http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20005362